Verbraucherinnen und Verbraucher können ab 24. März 2006 ihre
alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen
Sammelstellen abgeben. Von diesem Zeitpunkt an müssen die
Hersteller die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und
entsorgen. Das sieht das Elektro- und Elektronikgerätegesetz
vor, das am 23. März 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde
(BGBl. I S. 762 f.).
Das Gesetz ist am 24. März 2005 in Kraft getreten.
Mit dem Gesetz wird Deutschland einer der ersten Mitgliedstaaten
der EU
sein, der die beiden EU-Richtlinien über die Entsorgung von
Elektro- und Elektronik-Altgeräten und die Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Neugeräten umsetzt.
Verbraucherinnen und Verbraucher können die bewährten kommunalen
Sammelstrukturen,
z.B. Wertstoffhöfe, nutzen. Die Hersteller müssen die
Altgeräte dort abholen und wiederverwenden oder entsorgen
lassen. Eine weitere Neuerung: Ab 1. Juli 2006 dürfen gemäß der
Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten bestimmte
Schwermetalle und bromierte Flammschutzmittel in neuen Geräten
nicht mehr verwendet werden. Zu möglichen Ausnahmen von den
Verwendungsverboten führt die
Kommission Konsultationen unter den Wirtschaftsbeteiligten in
der EU durch.
Weitere Informationen:
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Hintergrund: "Elektroschrott: Vermeiden und Verwerten"
-
Beginn der Registrierungspflicht für alle Hersteller von
Elektro- und Elektronikgeräten
-
Registrierung Hersteller u. Importeure Elektro- u.
Elektronikgeräte
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Kostenverordnung (ElektroGKostV)
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Hinweise zum Anwendungsbereich des ElektroG
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www.green-electronics.info (gefördert vom
BMU und
UBA)
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ElektroG - Elektro- und
Elektronikgerätegesetz
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und
die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten |
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Kurzinfo: Ziele und
Inhalte
Stand: 27. Januar 2005 |
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Stellungnahme und
Gegenäußerung
Stellungnahme des Bundesrates (siehe Anlage 2 im PDF)
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